Schramm Immobilien

Immobilienverwaltung

Egal ob Mehrfamilienhaus, Einfamilienhaus, Geschäftshaus oder Eigentumswohnung - Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück sind einzigartig. Auch Ihre Vorstellungen von der Betreuung Ihres Eigentums sind spezifisch und richten sich nach verschiedenen Aspekten. Prinzipiell wird eine Immobilie genutzt und muss gleichzeitig für den langfristigen Werterhalt und eine Wertsteigerung erhalten werden. Dazu sind Erfahrung, Wissen, ein Netzwerk von Fachfirmen und Experten sowie ein gutes Gespür für Menschen notwendig. Mit unserer langjährigen Berufserfahrung und Marktkenntnis bieten wir Ihnen dafür die Grundlage, uns Ihre Immobilie anzuvertrauen. Ziel ist es, über unsere Betreuungsqualität ein stabiles Vertrauensverhältnis miteinander aufzubauen und langfristig einen professionellen Kontakt zu pflegen. Wenn wir damit auch Ihre Vorstellungen treffen, freuen wir uns auf die Zusammenarbeit mir Ihnen.

Ihre Anforderungen an uns als Verwaltung sind dabei sehr vielschichtig und wir wollen diese gern erfüllen. Neben den wirtschaftlich-kaufmännischen (z.B. Erhaltung und/oder Steigerung der Kapitalrendite), bautechnischen (z.B. Instandhaltung und-setzung der Bausubstanz, Wartung der technischen Einrichtungen, Modernisierungen), rechtlichen (z.B. Mietvertragsgestaltung, Bau und Wartungsverträge) sind auch die zwischenmenschlich-sozialen Anforderungen (z.B. Regelungen des Zusammenlebens mit Mitmietern, Eigentümern) sowie architektonische Anforderungen (optische Gestaltung, Attraktivität eines Gebäudes) zu beachten.

Der Umfang der Verwaltertätigkeit umfasst in diesem Zusammenhang zum einen die Mietverwaltung (für ein Ein- oder Mehrparteienhaus), die Eigentumsverwaltung nach dem Wohneigentumsgesetz (§§ 27 f. WEG) sowie die Sondereigentumsverwaltung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

Unsere Aufgaben in der Mietverwaltung bestehen in der:

  • Gestaltung und Überwachung von Mietverträgen
  • Datenerfassung und Datenpflege
  • Erstellung der Betriebskostenabrechnungen
  • Überwachung der Mieteingänge
  • objektbezogenen Buchhaltung
  • gesamten mündlichen und schriftlichen Mieterkommunikation
  • Veranlassung von Handlungen und Abgabe von Willenserklärungen, die zur Erfüllung der vom Eigentümer gegenüberdem Mieter übernommenen Pflichten, insbesondere der Überlassung und Gewährung des Gebrauches erforderlich sind
  • pünktliche Bezahlung aller das Verwaltungsobjekt betreffenden Bewirtschaftungs- und Nebenkosten nach vorheriger Prüfung
  • gesamten Behördenkommunikation, sofern diese die laufende Verwaltung des Verwaltungsobjektes betrifft
  • Beschaffung der für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung erforderlichen Gebrauchsgegenstände (wie Geräte für den Hausmeister etc.) und Brennstoffe
  • Erfassung aller Zahlungsvorgänge
  • Erstellen einer Betriebskostenabrechnung für alle Mieter
  • laufende Überwachung des baulichen Zustandes (ggf. unter Hinzuziehung sach- und fachkundiger Dritter).

Unsere Aufgaben in der Wohneigentumsverwaltung bestehen in der:

  • Erstellung einer Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans
  • Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • Durchführung/Überwachung der beschlossenen Haus- bzw. Nutzungsordnung
  • Überwachen der Verträge der Gemeinschaft
  • Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
  • Rechnungskontrolle und -anweisung
  • ordnungsgemäßen Buchführung
  • technischen Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
  • Auftragsvergabe


Sondereigentumsverwaltung

Hierunter versteht man die Verwaltung von einzelnen Eigentumseinheiten. Das bietet sich insbesondere dann an, wenn die Einheit vermietet ist und Sie als Eigentümer nicht vor Ort wohnen.

Gern übernehmen wir neben der kompletten Mietverwaltung Ihres Ein- oder Mehrfamilienhauses oder der Verwaltung Ihrer Eigentumswohnung(en) auch separate Teilleistungen, wie die Erstellung der Betriebskostenabrechnung oder die Übernahme der Mietenbuchhaltung.

Für weitere Informationen sprechen Sie uns gern an.

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